Beratung

Let us support you with your Legal Consulatancy Issues in Turkey.

Beratung bei der Ausarbeitung von Kaufverträgen

Gemäß den Privatgesetzen in der Türkei haben Käufer und Verkäufer das Recht, sich bei der Unterzeichnung von Verträgen von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen.

Wir von Ideal Estates sind gerne bereit, diesen Service für Sie zu übernehmen. Unsere Berater stellen Ihnen seriöse und vertrauenswürdige Anwälte vor, die über unschätzbare Erfahrungen in diesem Bereich verfügen.

Es steht Ihnen natürlich frei, sich von einem Anwalt Ihrer Wahl beraten zu lassen.

Betrug

Für die Anzeige von Betrug oder betrügerischen Handlungen sollten Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen. In der Regel werden solche Anzeigen bei der örtlichen Staatsanwaltschaft erstattet.

Ein Testament für das Erbe vorbereiten

Die Türkei ist ein beliebtes Geschäfts- und Urlaubsziel für Menschen aus aller Welt. Der Kauf von Immobilien in der Türkei wurde relativ einfach, nachdem 2003 neue Immobiliengesetze verabschiedet wurden, wodurch die Zahl der ausländischen Käufer, die Immobilien in der Türkei besitzen, stieg. Unsere Konsulatsdienste begleiten Sie durch jeden Schritt.

Kurz gesagt, diese Realität wirft die Frage auf: “Wie sollten ausländische Investoren ein Testament oder eine Hinterlegung von Immobilien in der Türkei nach türkischem Recht vorbereiten”?

Das Testament ermöglicht es Ihnen zu bestimmen, was mit Ihren Immobilien nach Ihrem Tod geschieht. Damit Ihr Testament ordnungsgemäß ausgestellt und vollstreckt werden kann, muss es in türkischer Sprache verfasst und gemäß den türkischen Gesetzen und Vorschriften vorbereitet sein.

Für weitere Informationen in dieser Situation zögern Sie nicht, unseren beratenden Anwalt zu kontaktieren.

Für ausländische Personen, die in der Türkei leben, gibt es zwei Möglichkeiten, ihr Testament vorzubereiten;

  1. Handschriftlich
  2. Vom Notar ausgestellt
Wie erstellt man ein handschriftliches Testament?
  • In der Überschrift sollte stehen, dass dieses Schreiben als Testament verfasst wurde.
  • Sie müssen angeben, dass Sie zum Zeitpunkt der Ausstellung des Testaments körperlich und geistig gesund sind.
  • Erstellen Sie eine Liste Ihrer unbeweglichen Güter, die Gegenstand des Testaments sein werden.
  • Erstellen Sie ein Verzeichnis Ihrer Rechtsnachfolger.
  • Es muss angegeben werden, wer welche Art von Vermögen erben wird und wie hoch der Anteil an diesem Vermögen sein wird, den er erben wird.
  • Es sollte das Datum und die Uhrzeit enthalten.
  • Sie sollten Ihr Testament unterschreiben.
  • Das Schreiben muss bei einem türkischen Notar oder einem türkischen Gericht abgegeben werden, damit es nach dem Tod der Person eröffnet werden kann.

Achtung! Bitte beachten Sie, dass nur handschriftliche Testamente als gültig angesehen und von der Testamentsverwaltung akzeptiert werden. Mit dem Computer getippte und ausgedruckte oder auf einer Schreibmaschine geschriebene Inhalte werden von der Nachlassverwaltung abgelehnt. Die Person, die das Testament bei Gericht oder einem Notar abgibt, kann auch jederzeit ganz oder teilweise auf das Testament verzichten. Für weitere Informationenwenden Sie sichbitte an unsere Beratungsfachleute.

Errichten eines Testaments vor einem türkischen Gericht oder Notar?

Mit der Beurkundung vor Gericht und Notar werden Testamente formalisiert. Ein Testament vor Gericht ist der sicherste Weg für die Vollstreckung nach dem Tod des Erblassers. Für Ausländer mit Wohnsitz in der Türkei ist dieser Vorgang möglich, wenn der Erblasser mit zwei seiner Zeugen vor einem Gericht oder Notar erscheint.

Ausländische Erblasser in der Türkei sollten sich darüber im Klaren sein, dass der Staat auch ohne einen Nachfolger Anspruch auf ihr Vermögen erhebt. Um diese Verfahren sicher und solide abzuschließen, sollten Sie immer professionelle Hilfe von Anwälten in Anspruch nehmen.

Vorbereitung von Testamenten und Übertragung von Eigentum auf die Erben

Testamente, die von ausländischen Staatsangehörigen in ihren Heimatländern erstellt wurden, können in der Türkei vollstreckt werden, um das Eigentum an Immobilien auf die im Testament genannte(n) Person(en) zu übertragen.

Um den Eigentumsübergang gemäß einem Testament zu vollziehen, muss ein Erbe ein gerichtliches Bestätigungsschreiben des zuständigen Gerichts seines Landes einholen und es beim türkischen Generalkonsulat ratifizieren lassen. Anschließend muss er dieses Schreiben dem zuständigen Gericht der Provinz in der Türkei vorlegen, in der sich die Immobilie befindet. Anschließend stellt das türkische Gericht ein offizielles Dokument aus, das die Übertragung erlaubt.

Schließlich legt der Erbe das vom Gericht ausgestellte Dokument dem Tapu (Grundbuchamt) vor und fügt weitere für die Eigentumsübertragung erforderliche Dokumente bei.

Please note that the transfer of property ownership to an heir is subject to inheritance tax. Thus, if the heir sells his inherited property, he is not subject to any personal income tax based on capital gains.

Bitte beachten Sie, dass die Übertragung von Immobilieneigentum auf einen Erben der Erbschaftssteuer unterliegt. Wenn der Erbe seine geerbte Immobilie veräußert, unterliegt er also keiner persönlichen Einkommensteuer auf der Grundlage von Kapitalgewinnen.

Erbschaft

In der Türkei haben Sie das Recht, das Einkommen, das Eigentum, die Rechte und die Schulden, die eine Person zu Lebzeiten angesammelt hat, zu erben, wie jede andere Person im Land. Männer und Frauen haben das gleiche Erbrecht, und wenn Sie sich mit einem anderen Status in der Türkei aufhalten, wird bei Erbschaftsangelegenheiten das internationale Recht berücksichtigt. Wenn Sie eine Immobilie in der Türkei erben, gelten die Bestimmungen über den Erwerb der Immobilie durch Ausländer im Lande. Für weitere Informationen zum Erbrecht können Sie sich an einen Rechtsberater oder Rechtsanwalt wenden.

Die Rechte der Erben in der Türkei sind bei Immobilien, die von ausländischen Investoren erworben werden, geschützt. Immobilien können von ausländischen natürlichen Personen geerbt werden, aber wenn sie von einem Staatsbürger eines Landes geerbt werden, das nicht auf der Liste der genannten Länder steht, haben sie kein Recht, die Immobilie in der Türkei zu erwerben. Die Immobilie muss nach der Übertragung verkauft oder veräußert werden, andernfalls wird sie beschlagnahmt.

Das Ministerium für Staatsvermögen und Finanzen gibt dem Immobilieneigentümer ein Jahr Zeit, die Immobilie zu verkaufen oder zu veräußern. Tut er dies nicht innerhalb dieser Frist, erwirbt das Ministerium die Immobilie, schätzt einen angemessenen Betrag und zahlt diesen an den Rechtsinhaber aus.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an unsere Anwältin

Bestattungsverfahren

Der Tod ist ein schmerzhafter, aber unausweichlicher Abschluss. Die letzte Aufgabe der Hinterbliebenen besteht darin, dem Verstorbenen die letzte Reise ins Jenseits zu erleichtern. In diesem Fall können Anträge auf Unterstützung bei den richtigen Organisationen die Verfahren für Menschen in Schmerz und Trauer erleichtern. Es gibt bestimmte rechtliche Verfahren, die im Todesfall einzuhalten sind.

Diese Verfahren sind im Folgenden aufgeführt:

  • Beschaffung einer Sterbeurkunde und einer Bestattungsgenehmigung,
  • Vorbereiten des Leichnams für die Bestattung,
  • Meldung des Todesfalls an das Standesamt.

In der Türkei sind die Gemeinden für die Beerdigungsverfahren zuständig. Daher werden Bestattungen auf Antrag bei der Gemeinde des Wohnsitzes des Verstorbenen durchgeführt. Die Gemeinden bieten Bestattungsdienste 24 Stunden am Tag an.

  • Todesfälle sollten innerhalb von 10 Tagen beim Standesamt gemeldet werden.
  • Dies geschieht durch die Abteilung, die die Bestattungsgenehmigung ausstellt.

Ausländer sind außerdem verpflichtet, Todesfälle bei den Provinzialdirektionen für Migrationsmanagement zu melden.

Bestattungsdienste 188 HOTLINE

Mehrere Städte, darunter auch Großstädte, betreiben die 188 Hotlines für Bestattungsdienste. Wenn ein Angehöriger verstorben ist, können Sie zunächst die 188er-Hotline anrufen, um detaillierte Informationen über das weitere Vorgehen zu erhalten.

Die Verfahren, die für den Tod türkischer Staatsbürger gelten, gelten auch für den Tod ausländischer Staatsangehöriger in der Türkei. Ist ein verstorbener ausländischer Staatsangehöriger in der Türkei jedoch nicht-muslimisch, werden die Beerdigungszeremonien von einem Geistlichen der Religion durchgeführt, der der Verstorbene angehörte.

Für die übrigen Verfahren ist die Gemeinde zuständig. Der Verstorbene wird auf speziellen Friedhöfen beigesetzt, die für Angehörige anderer Religionen im Bestattungsgebiet reserviert sind, oder es kann ein separater Platz auf einem geeigneten Teil des kommunalen Friedhofs gesichert werden, wenn ein solcher Friedhof nicht vorhanden ist. Die Gemeinden erheben für Bestattungen keine anderen Gebühren als “Friedhofsbenutzungsgebühren”.

Die Bestattung von Armen und Verwandten ist jedoch gebührenfrei.

Unsere Immobilienmakler handeln in Ihrem besten Interesse, um die Immobilie zu schützen, sie bewohnt zu halten, Zahlungen einzuziehen, Budgetverbesserungen vorzunehmen und Aufzeichnungen zu führen. Wenn wir in Ihrem Namen verhandeln, sind unsere Fachleute vielseitig und ergebnisorientiert und verfügen über umfangreiche Erfahrungen im Immobilienbereich, einschließlich der Verwaltung von Einzelhandelsimmobilien und Portfolios. IDEAL Estates hat ein Geschäftsmodell entwickelt, bei dem die Kundenzufriedenheit im Mittelpunkt steht, um eine langfristige und nachhaltige Beziehung zu unseren Kunden aufzubauen. Unsere Geschäftsleitung verfolgt einen kooperativen Ansatz und ist in der Lage, ein teamorientiertes Umfeld zu entwickeln, während sie unseren Immobilienmaklern beibringt, wie sie in Ihrem besten Interesse Ergebnisse erzielen können. Unsere Immobilienmakler zeichnen sich durch exzellenten Kundenservice, Geschäftssinn und strategische Planung aus. Sie wenden außerdem verschiedene Verkaufstechniken an, darunter Qualifizierung, Überzeugung, Strategie, Angebotserstellung und Abschluss. Sie verfügen über solide kommunikative und zwischenmenschliche Fähigkeiten, um Beziehungen zu Kunden, Mitarbeitern und Arbeitspartnern aufzubauen und zu pflegen.

STEUERN UND VERSICHERUNGSBERATUNG

Grundlegende immobilienbezogene Steuern

Für Immobilien in der Türkei sind die folgenden Steuern und Versicherungen obligatorisch:

  • Grunderwerbssteuer (zum Zeitpunkt des Kaufs oder Verkaufs)
  • Erdbebenversicherung (es gilt ein landesweiter Beitragssatz)
  • Grundsteuer
  • Persönliche Einkommensteuer (auf der Grundlage von Mieteinnahmen und Kapitalgewinnen)
  • Erbschafts- und Nachlasssteuer
  • Mehrwertsteuer (wenn eine gewerbliche Lieferung stattfindet)
  • Körperschaftssteuer (für Geschäftsvorgänge von Unternehmen)

Weitere Informationen über die türkische Steuerverwaltung finden Sie in der vom türkischen Ratsvorsitz erstellten Broschüre.

Immobilienverkaufs- und -erwerbssteuer

Jeder Käufer und Verkäufer muss eine Immobilienverkaufs- und -erwerbssteuer in Höhe von 2 % des angegebenen Werts des Vermögenswerts entrichten (dieser Wert darf nicht unter dem von den Behörden festgelegten Schwellenwert liegen). Sie ist vor der Eigentumsübertragung an das TAPU-Büro zu entrichten.

Versicherung gegen Erdbeben

Eigentum muss vom Eigentümer gegen Erdbebenrisiken versichert werden. Sie ist obligatorisch, und es gilt ein landesweit einheitlicher Tarif. Es gibt auch andere Arten von Sachversicherungen, die Risiken wie Diebstahl, Feuer usw. abdecken. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Versicherungsseite.

Beratung bei der Grundsteuer

Nachdem wir die Immobilie unter Ihrem Namen bei der Gemeinde registriert haben, ist eine jährliche Grundsteuer zu entrichten. Die Steuer wird auf der Grundlage des angegebenen Werts der Immobilie berechnet, der nicht unter dem von den Steuerbehörden festgelegten Schwellenwert liegen darf.

Die Steuer wird in zwei gleichen Raten von März bis Mai und im November eines jeden Jahres an die Kommunalverwaltung (Gemeinde) gezahlt. Die Steuerbemessungsgrundlage wird jährlich durch einen vom Finanzministerium festgelegten Koeffizienten aktualisiert und an die Inflationsrate angepasst.

Der Verkäufer zahlt die Grundsteuer im Jahr des Erwerbs der Immobilie, während die Steuern für die Folgejahre vom Käufer (dem neuen Eigentümer) zu entrichten sind.

Für weitere Informationen und Zahlungsmöglichkeiten wenden Sie sich bitte an Ihre Gemeindeverwaltung (Municipality). Die Steuer wird auf der Grundlage des Immobilienwerts berechnet und unterliegt den von den Steuerbehörden wie folgt festgelegten Schwellenwerten:

Für Immobilien, die außerhalb einer Großstadtgemeinde liegen:

Wohnhäuser, Wohnungen 0,1%

Gewerbliche Gebäude 0,2%

Grundstücke (Bauzwecke) 0,3%

Landwirtschaftliche Grundstücke 0,1%

Für Immobilien, die innerhalb einer Großstadtgemeinde liegen:

Wohnhäuser, Wohnungen 0,2%

Gewerbliche Gebäude 0,4%

Grundstücke (Bauzwecke) 0,6%

Grundstücke 0,2%

Persönliche Einkommens- und Kapitalertragssteuerberatung:

Welche Gewinne werden durch Immobilieninvestitionen erzielt? Sind diese Gewinne steuerpflichtig?

Es gibt keinen Unterschied zwischen Ausländern und türkischen Staatsbürgern in Bezug auf Steuern oder Gebühren. Die Steuersätze werden in regelmäßigen Abständen aktualisiert. Mit einer Immobilie kann eine Person zwei Arten von Gewinnen erzielen.

Erstens kann man sie vermieten und Mieteinnahmen erzielen. In diesem Fall müssen Sie eine persönliche Einkommensteuer zahlen. Wenn Sie Ihre Immobilie an eine Person oder ein Unternehmen vermieten, müssen Sie beim nächstgelegenen Finanzamt eine Steuererklärung für Ihre Mieteinnahmen für das vorangegangene Kalenderjahr vom 1. bis 25. März einreichen. Die Steuern werden in zwei gleichen Raten gezahlt, die erste im März und die zweite im Juli.

Zweitens kann der Marktwert Ihrer Immobilie steigen, so dass Sie einen Wertzuwachs erzielen können. Wenn Sie Ihre Immobilie innerhalb von fünf Jahren nach dem Kaufdatum verkaufen, müssen Sie eine Kapitalertragssteuer zahlen, die auf der Differenz zwischen dem Verkaufspreis und dem inflationsbereinigten Anschaffungspreis basiert. Bei Verkäufen durch Privatpersonen nach Ablauf von 5 Jahren nach dem Kauf fällt keine Kapitalertragssteuer an.

Erbschafts- und Schenkungssteuer:

Türkische Staatsbürger und Ausländer, die in der Türkei befindliches Eigentum erben, müssen Erbschafts- und Schenkungssteuern zahlen. Ein Steuerpflichtiger ist eine Person, die Eigentum durch Erbschaft erwirbt oder das Eigentum unentgeltlich geschenkt bekommt.

Die Erbschafts- und Schenkungssteuer wird anhand der vom Steuerpflichtigen eingereichten Steuererklärung berechnet.

Im Falle einer Erbschaft müssen Sie die Erklärung innerhalb von vier Monaten nach dem Todestag einreichen. Tritt ein Todesfall ein und der Steuerpflichtige befindet sich außerhalb der Türkei, verlängert sich die Erklärungsfrist auf sechs Monate. Die Erklärungsfrist, die sich nicht auf den Todesfall bezieht, beträgt weiterhin vier Monate, wenn sich der Steuerpflichtige nicht in der Türkei aufhält. Die Erklärungsfrist verlängert sich jedoch auf acht Monate, wenn der Tod im Ausland eintritt und der Steuerzahler sich in einem anderen Land aufhält.

Bei unentgeltlichen Übertragungen als Schenkung muss die Erklärung innerhalb eines Monats nach dem Erwerb der Immobilie abgegeben werden.

Die Steuerbemessungsgrundlage wird jährlich aktualisiert – bei der Vererbung an Töchter, Söhne und Ehegatten werden einige Abschläge vorgenommen.

Bitte beachten Sie, dass die Übertragung von Immobilieneigentum auf einen Erben der Erbschaftssteuer unterliegt. Veräußert der Erbe sein geerbtes Eigentum, unterliegt er also keiner persönlichen Einkommensteuer auf der Grundlage von Kapitalgewinnen.

Körperschaftssteuer:

Ein in der Türkei ansässiges Unternehmen muss Körperschaftssteuer zahlen, die auf seine Geschäftsvorgänge berechnet wird.

Unternehmen mit Rechts- oder Geschäftssitz in der Türkei gelten als ansässig, und ihr Einkommen wird in der Türkei besteuert. Angenommen, sowohl der rechtliche als auch der geschäftliche Mittelpunkt befinden sich nicht in der Türkei. In diesem Fall gelten diese Unternehmen als nicht ansässig und werden nur mit ihren in der Türkei erzielten Einkünften besteuert.

Körperschaftssteuersatz: In der Türkei beträgt der auf Unternehmensgewinne erhobene Körperschaftssteuersatz 20 %. Für die Steuerzeiträume 2018, 2019 und 2020 wurde der Körperschaftssteuersatz auf 22 % erhöht. Der Präsident ist jedoch befugt, den Satz von 22 % auf 20 % zu senken.)

Mehrwertsteuer

In der Türkei unterliegen Lieferungen von Waren und Dienstleistungen der Mehrwertsteuer (VAT). Auch die Einfuhr solcher Waren und Dienstleistungen ist mehrwertsteuerpflichtig.

Die Haftung für die Mehrwertsteuer entsteht, wenn: Eine natürliche oder juristische Person übt eine gewerbliche, industrielle, landwirtschaftliche oder freiberufliche Tätigkeit in der Türkei aus.

Die Mehrwertsteuersätze liegen zwischen 1% und 18%. Der allgemeine Satz beträgt 18 %.

Der gewerbliche Verkauf von Wohnimmobilien mit einer Nettofläche von bis zu 150 m2 unterliegt einer Mehrwertsteuer von 1 %. Der Verkauf von Gewerbeimmobilien mit einer Fläche von mehr als 150 m2 unterliegt dagegen einem Mehrwertsteuersatz von 18 %.

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